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Zukünftige Erstklässlerinnen und Erstklässler

Schultüte

Zusammenfassung Vorschulelternabend 18.10.2024

Handout Vorschulelternabend

 

Schulanmeldung

  • Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. Juni eines jeden Jahres
    das 6. Lebensjahr vollenden.

  • Kinder, die nach dem 01.Juli das 6. Lebensjahr vollenden, sind
    „Kannkinder“. Wenn Eltern eine frühzeitige Einschulung wünschen,
    sollten Sie frühzeitig mit dem Kindergarten und der Schule Kontakt
    aufnehmen.
     

Januar: Einladung per Post der zuständigen Grundschule


Februar: Anmeldung in der jeweiligen Grundschule

  • Die Anmeldung erfolgt nach Terminvergabe- vorbehaltlich der
    dann gültigen Gegebenheiten/Verordnungen.

  • Anträge auf Schulbezirkswechsel können erst bei Schulanmeldung
    an der zuständigen Grundschule gestellt werden. Das
    Oberschulamt prüft hierfür die Kriterien.

 

Juli/August: Info per Post mit Klassenzuteilung

 

Anfang September: Elternabende der jeweiligen Klasse

 

Einschulung 

erster Samstag nach den Sommerferien (14.09.24)