Zukünftige Erstklässlerinnen und Erstklässler
Zusammenfassung Vorschulelternabend 18.10.2024
Schulanmeldung
Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. Juni eines jeden Jahres
das 6. Lebensjahr vollenden.Kinder, die nach dem 01.Juli das 6. Lebensjahr vollenden, sind
„Kannkinder“. Wenn Eltern eine frühzeitige Einschulung wünschen,
sollten Sie frühzeitig mit dem Kindergarten und der Schule Kontakt
aufnehmen.
Januar: Einladung per Post der zuständigen Grundschule
Februar: Anmeldung in der jeweiligen Grundschule
Die Anmeldung erfolgt nach Terminvergabe- vorbehaltlich der
dann gültigen Gegebenheiten/Verordnungen.Anträge auf Schulbezirkswechsel können erst bei Schulanmeldung
an der zuständigen Grundschule gestellt werden. Das
Oberschulamt prüft hierfür die Kriterien.
Juli/August: Info per Post mit Klassenzuteilung
Anfang September: Elternabende der jeweiligen Klasse
Einschulung
erster Samstag nach den Sommerferien (14.09.24)